Wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Viele Unternehmen, Betriebe oder Vereine sind durch die EU-DSGVO verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen.
Die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) sehen in Art. 37 Abs. 4 S. 1 DSGVO in Verbindung mit § 38 Abs. 1 S. 2 BDSG-neu vor, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, wenn
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in Unternehmen, Behörden und Vereinen überwacht und auf Defizite hinweist. Gleichzeitig ist der Datenschutzbeauftragte auch der Ansprechpartner für alle Mitarbeiter sowie Betroffene und übernimmt die Kommunikation zu den Datenschutzaufsichtsbehörden.
Um mögliche Interessenskonflikte zu umgehen, bestellen viele Unternehmen, Behörden und Vereine einen externen Datenschutzbeauftragten. Dieser steht als ständiger Berater in allen datenschutzrechtlichen Fragen zur Seite, führt regelmäßige interne Datenschutz-Audits durch und passt die Umsetzung an sich ändernde Prozesse oder neue Entwicklungen an. Die Aufgaben des DSB sind dabei durch Artikel 39 DSGVO bzw. §7 BDSG-neu standardisiert.